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Im Moment befin­det sich die Pfle­ge­bran­che in einer Phase, in der die Kos­ten über­pro­por­tio­nal stei­gen. Lei­der erhö­hen sich auf der Ein­nah­men­seite die Ver­gü­tun­gen nicht in dem­sel­ben Maß. Dadurch sind die Pfle­ge­dienste gezwun­gen, nach Opti­mie­rungs­po­ten­tia­len in allen Rich­tun­gen zu suchen, um wei­ter­hin öko­no­misch zu arbei­ten. Dabei ist es wich­tig, zunächst die Berei­che her­aus­zu­ar­bei­ten, die bereits in Schief­lage sind, oder dro­hen dahin abzu­rut­schen. Denn hier besteht drin­gen­der Hand­lungs­be­darf. Dazu sind Kenn­zah­len ein geeig­ne­tes Mit­tel, um sich eine Über­sicht zu verschaffen.

Das blanke Wis­sen um eine Kenn­zahl reicht jedoch nicht aus. Um zu wis­sen wo Sie ste­hen, müs­sen Sie die Zah­len beur­tei­len. Dies kann ein Ver­gleich mit den Wer­ten der Vor­pe­ri­oden sein, um eine inner­be­trieb­li­che Ent­wick­lung zu ermit­teln. Oder Sie betrach­ten die Werte mit typi­schen Bran­chen­zah­len, um fest­zu­stel­len, wo Sie im Ver­gleich zu ande­ren ste­hen. Wich­tig ist auf jeden Fall, dass Sie im letz­ten Schritt aus den Kenn­zif­fern Maß­nah­men ablei­ten. Ihr Bestre­ben muss es sein, einen nega­ti­ven Trend umzu­keh­ren und in die Gewinn­zone zurück zu füh­ren. Dies sollte der Fall sein, wenn der Ist-Wert min­des­tens der von Ihnen vor­ge­ge­be­nen Ziel­kenn­zahl ent­spricht. Ach­ten Sie dar­auf, dass diese Ziel­kenn­zah­len rea­lis­tisch und erreich­bar sind.

Ein­fa­che Kenn­zah­len sind im Bereich der Pflege zum Bei­spiel ein Punkt­wert auf der Nor­ton-Skala zur Ermitt­lung der Deku­bi­tus­ge­fähr­dung oder aus der Betriebs­wirt­schaft Umsatz pro Kunde.

Blei­ben wir einen Moment bei der Nor­ton-Skala. Die Kennt­nis der Kenn­zahl allein reicht nicht aus. Sie als Anwen­der müs­sen in der Lage sein, die Zahl rich­tig zu beur­tei­len. Um einen Punkt­wert von 17 auf der Nor­ton-Skala zu inter­pre­tie­ren, soll­ten Sie wis­sen, dass diese Zahl eine mitt­lere bis hohe Deku­bi­tus­ge­fahr bedeu­tet. Dar­aus gilt es, die rich­ti­gen Schlüsse und Tätig­kei­ten abzu­lei­ten. In dem gege­be­nen Bei­spiel soll­ten Gegen­maß­nah­men wie regel­mä­ßige Umla­ge­run­gen, Anbrin­gen von geeig­ne­ten Pols­tern und Stüt­zen, Gewähr­leis­tung der Kör­per­hy­giene usw. erfol­gen. Sofern mög­lich ist lang­fris­tig ein Punkt­wert von über 25 als Ziel­zahl anzu­stre­ben. Liegt die Aus­gangs­kenn­zif­fer bereits über 25 brau­chen keine wei­te­ren Aktio­nen erfol­gen. Durch regel­mä­ßige und fort­lau­fende Beob­ach­tung kön­nen Fehl­ent­wick­lun­gen — wenn die Ist-Kenn­zahl von der Ziel-Kenn­zahl abweicht — schnell erkannt und ent­spre­chend reagiert wer­den. Ähn­li­ches gilt für Kenn­zah­len aus der Betriebswirtschaft.

Kenn­zah­len haben einige Kri­te­rien zu erfül­len. Denn sie sol­len schnell eine gute Über­sicht ver­schaf­fen und letzt­lich auch zum Erfolg führen.

Die Kriterien lauten:
  1. Kenn­zah­len sind messbar
  2. Kenn­zah­len wer­den immer auf die glei­che Weise ermittelt.
  3. Kenn­zah­len sind ver­gleich­bar (ein­heit­li­che Ein­hei­ten sor­gen für Vergleichbarkeit)
  4. Jede Kenn­zahl hat eine Mess­größe (Ist-Wert) und ist mit einem Ziel­wert verbunden
  5. Kenn­zah­len wer­den fort­lau­fend in regel­mä­ßi­gen Abstän­den erhoben.

Wenn Sie sich ein Kenn­zah­len­sys­tem ein­rich­ten, ach­ten Sie dar­auf, dass es über­sicht­lich ist, ein­fach zu ermit­teln und die ein­zel­nen Kenn­zah­len eine Aus­sa­ge­kraft besit­zen. Letzt­end­lich erhal­ten Sie mit dem Sys­tem kom­pri­mierte, aber genaue Infor­ma­tio­nen über Ihr Unternehmen.

Pra­xis­tipp: Ach­ten Sie dar­auf, dass Sie die Kenn­zah­len sorg­fäl­tig defi­nie­ren. Bei Löh­nen und Gehäl­tern müs­sen Sie zum Bei­spiel zwi­schen Arbeit­neh­mer­netto, Arbeit­neh­mer­brutto und Arbeit­ge­ber­brutto unter­schei­den. Sor­gen Sie außer­dem dafür, dass die Aus­gangs­werte immer aus der­sel­ben Quelle genom­men werden.

Für die betriebs­wirt­schaft­li­che Betrach­tung ist es uner­läss­lich, dass Sie die Erlös- und Kos­ten­struk­tu­ren Ihres Diens­tes ken­nen. Klas­si­scher­weise gene­rie­ren Pfle­ge­dienste Umsätze aus Ansprü­chen gegen­über Pfle­ge­kas­sen (SGB XI), Kran­ken­kas­sen (SGB V), Sozi­al­hil­fe­trä­ger (SGB XII) und Pri­vat­leis­tun­gen. Dem ste­hen die Per­so­nal- und Sach­kos­ten gegenüber.

Grund­sätz­lich ent­fal­len bei ambu­lan­ten Diens­ten von den Gesamt­kos­ten etwa 80% — 85% auf die Per­so­nal­kos­ten und der Rest auf die Sach­kos­ten. Sollte dies bei Ihnen dau­er­haft deut­lich davon abwei­chen, soll­ten Sie nach der Ursa­che forschen.

Die Kostenstruktur eines ambulanten Pflegedienstes lässt sich in etwa so aufgliedern:
  • Per­so­nal­kos­ten
  • Sach­kos­ten
  •  KFZ-Kosten 
    • Kraft­stoff
    • War­tung und Reparatur
  •  Miete 
    • Kalt­miete
    • Neben­kos­ten
  • Betriebs­kos­ten
    • Tele­fon
    • Inter­net
    • Ver­si­che­run­gen
    • Rei­ni­gung
    • Steu­er­be­ra­tung
  • Rück­la­gen
  • Rück­stel­lun­gen (fik­tiv)
  • Abschrei­bun­gen (fik­tiv)

Wobei neben den Per­so­nal­kos­ten die KFZ‑, Miet- und Betriebs­kos­ten – auch in die­ser Rei­hen­folge — die größ­ten Kos­ten­fak­to­ren bei der Betrach­tung sein dürf­ten. Hier lohnt sich ein Blick in die BWA, um sich zunächst einen Über­blick über die Gesamt­kos­ten zu ver­schaf­fen, die erwirt­schaf­tet wer­den müssen.

Um wirt­schaft­lich zu arbei­ten, müs­sen die Erträge grö­ßer als der finan­zi­elle Auf­wand sein. Auf Grund des gro­ßen Anteils an den Gesamt­kos­ten spie­len die Per­so­nal­kos­ten die wich­tigste Rolle bei der Betrach­tung. Es gilt her­aus­zu­fin­den, was Sie die Mit­ar­bei­ter pro Zeit­ein­heit kos­ten. Gesucht ist der Per­so­nal­stun­den­satz. Die Berech­nung des Per­so­nal­stun­den­sat­zes zei­gen wir wei­ter unten auf. Wenn der Per­so­nal­stun­den­satz vor­liegt, kön­nen Sie ermit­teln, wie lange eine Tätig­keit bei einer gege­be­nen Leis­tungs­ver­gü­tung dau­ern darf. Ver­glei­chen Sie die von Ihnen berech­nete Zeit, die noch wirt­schaft­lich ist, mit der Zeit, die Sie tat­säch­lich in der Pra­xis vor Ort für den Ein­satz benö­ti­gen. Wenn das Ergeb­nis ist, dass Sie in der Pra­xis län­ger benö­ti­gen, so ist der Ein­satz unwirt­schaft­lich und Sie soll­ten Ihr begrenz­tes Per­so­nal ander­wei­tig ver­pla­nen. Es sei denn, sie kön­nen durch Kombi-Ein­sätze Syn­er­gie­ef­fekte erzie­len, um den Ein­satz auf die Gewinn­seite zu holen.

In der Regel wer­den die Kenn­zah­len in monat­li­chen Abstän­den ermit­telt. Es kön­nen aber auch län­gere (jähr­lich) oder kür­zere (wöchent­lich) Bezugs­zeit­räume ange­schaut wer­den. Wich­tig ist, dass bei den Berech­nun­gen die iden­ti­schen Zeit­ein­hei­ten genom­men werden.

Hier eine Auf­lis­tung wich­ti­ger Kenn­zah­len, die Sie für Ihr Unter­neh­men ken­nen soll­ten. (a. = Fra­ge­stel­lung; b. = Berech­nung; c. = Kennzahlenbetrachtung)

1. Umsatzrendite (jährlich)
  • Wie hoch ist das Betriebs­er­geb­nis im Ver­hält­nis zum Umsatz?
  • Betriebs­er­geb­nis x 100 / Jahresumsatz
  • Der Betrach­tungs­zeit­raum sollte eine län­gere Peri­ode wie zum Bei­spiel ein Jahr beinhal­ten. Dadurch wer­den kurz­fris­tige Schwan­kun­gen, die immer wie­der vor­kom­men kön­nen, gedämpft. Sehr gut sind Ren­di­ten zwi­schen 10% und 20% ein­zu­stu­fen. Der­zeit rea­lis­tisch und immer­hin noch gut sind Ren­di­ten zwi­schen 7% und 9%. Wobei Unter­schiede je nach Gesell­schafts­form auf­tre­ten können.

2. Umsatz pro Patient / Monat
  • Wie hoch ist der durch­schnitt­li­che Umsatz, den der Pfle­ge­dienst pro Pati­ent im Monat erhält?
  • Monats­um­satz / Anzahl Pati­en­ten im Bezugsmonat
  • Gibt einen Hin­weis, ob das Umsatz­po­ten­tial pro Pati­ent aus­ge­schöpft wird. Vor­sicht bei über­re­gio­na­len Ver­glei­chen, denn das Ergeb­nis fällt durch die unter­schied­li­chen Ver­gü­tungs­struk­tu­ren je Bun­des­land unter­schied­lich aus.

3. Anteil der TOP 10 Umsatzkunden
  • Wie hoch ist der pro­zen­tuale Anteil der bes­ten zehn Kun­den am Gesamtumsatz?
  • Umsatz der 10 bes­ten Kun­den x 100 / Gesamtumsatz
  • Der Wert sagt etwas über die Umsatz­struk­tur im Unter­neh­men aus. Prin­zi­pi­ell ist es ange­nehm, Hoch­um­satz­kun­den zu bedie­nen. Den­noch sollte man nicht zu sehr von eini­gen weni­gen Kun­den abhän­gig sein. Wenn 1–2 die­ser Kun­den auf ein­mal weg­fal­len, bricht ein ent­spre­chend gro­ßer Anteil des Umsat­zes weg, der kurz­fris­tig nicht kom­pen­siert wer­den kann. Des­we­gen sollte der Umsatz­an­teil der TOP 10 Pati­en­ten 25% nicht über­schrei­ten. Man sollte lie­ber auf ein soli­des Mit­tel­feld setzen.

4. Sachleistungsquote
  • Inwie­weit wird der Sach­leis­tungs­an­spruch eines Pati­en­ten ausgeschöpft?
  • Berech­nung: Zunächst die Unter­tei­lung in Pfle­ge­sach­leis­tun­gen (§36 SGB XI), Ver­hin­de­rungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Ent­las­tungs­be­trag (§45b SGB XI) 
    • §36: Summe der maxi­mal mög­li­chen Pfle­ge­sach­leis­tungs­an­sprü­che der Kun­den mit Pfle­ge­grad 2–5 x 100 / Summe der tat­säch­li­chen abge­rech­ne­ten Sach­leis­tun­gen die­ser Kunden
    • §39: ana­log zu §36, jedoch bezo­gen auf die Verhinderungspflege
    • §45b: Summe der maxi­mal mög­li­chen Ent­las­tungs­be­träge der Kun­den mit Pfle­ge­grad 1–5 x 100 / Summe der tat­säch­li­chen abge­rech­ne­ten Sach­leis­tun­gen die­ser Kunden
  • Durch gute Bera­tungs- und Ver­kaufs­ge­sprä­che sollte man ver­su­chen, den Kun­den in Rich­tung der benö­tig­ten und sinn­vol­len Nut­zung der Sach­leis­tun­gen zu steu­ern. Da viele Pati­en­ten die Geld- / Kom­bileis­tun­gen als „2. Rente“ anse­hen tre­ten hier durch­aus unter­schied­li­che Inter­es­sen­la­gen auf. Den­noch sollte man bei den Pfle­ge­sach­leis­tun­gen eine Quote von 70% und mehr anstre­ben. In sozial schwa­chen Gebie­ten sind aber auch Quo­ten von 50% — 60% ver­tret­bar. Da nicht jeder Ver­si­cherte die Vor­aus­set­zun­gen für die Ver­hin­de­rungs­pflege erfüllt oder nicht den Anspruch auf den Höchst­be­trag hat, kann diese Quote schnell ver­fälscht wer­den und ist mit Vor­sicht zu genie­ßen. Da bei den Ent­las­tungs­be­trä­gen die Mög­lich­keit einer Geld- oder Kom­bileis­tung mög­lich ist, sind hier Quo­ten um die 80% üblich.

5. Umsatz pro Vollkraft
  • Wie hoch ist der Umsatz, den eine Voll­zeit­kraft pro Monat durch­schnitt­lich erwirtschaftet
  • Gesamt­um­satz pro Monat / Vollzeitäquivalent
  • Das Voll­zeit­äqui­va­lent erhält man, indem man alle Stel­len­an­teile gegen­über einer Voll­zeit­kraft auf­sum­miert. (Voll­zeit­kraft = 1; Halb­tags­kraft = 0,5; Vier­tel­kraft = 0,25 usw.) Zusätz­lich kann es sinn­voll sein, hier noch Berech­nun­gen je nach Qua­li­fi­ka­tion anzu­stel­len. So soll­ten Pfle­ge­fach­kräfte einen höhe­ren Ertrag erwirt­schaf­ten als Betreu­ungs- und Haus­wirt­schafts­kräfte. Mit Hilfe die­ser Kenn­zahl ist schnell ersicht­lich, ob ein Dienst defi­zi­tär arbei­tet. Der Wert Umsatz pro Voll­kraft sollte als Anhalts­punkt immer grö­ßer sein als der durch­schnitt­li­che Arbeitnehmer­brutto­lohn zzgl. der antei­li­gen Gemeinkosten.

6. Anzahl Mitarbeiterproduktivstunden pro Monat
An wie vie­len Stun­den der Gesamt­ar­beits­zeit wird über­haupt Umsatz erwirtschaftet?

Bei­spiel­rech­nung
Brut­to­ar­beits­zeit gemäß Arbeits­ver­trag                                      173 Std.
 (40 Std. Woche, gerundet)
— Urlaub                                                                                                20 Std.
(30 Tage Urlaub; 40 Std. / Woche; 5 Tage Woche)
— Krank­heit (24 Tage / Jahr)                                                            16 Std.
— Fort- / Wei­ter­bil­dung (6 Tage / Jahr)                                           4 Std.
— Doku­men­ta­tion                                                                                 12 Std.
- Rüst­zeit und Team­be­spre­chung                                                    10 Std.
= Mit­ar­bei­ter­pro­duk­tiv­stun­den                                                       111 Std.
in Pro­zent (gerun­det)                                                                         64,2 %

  • Da nur Geld ver­dient wer­den kann, wenn die Mit­ar­bei­ter beim Kun­den sind, ist dies eine wich­tige Größe. Wenn der Wert unter 100 Std. / Monat liegt, soll­ten umge­hend Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung getrof­fen wer­den. Werte über 125 Std. sind eher die Aus­nahme. Die Fahrt­zei­ten wur­den bei die­ser Betrach­tung den Pro­duk­tiv­stun­den mit zuge­rech­net, da diese in den Kas­sen­ab­rech­nun­gen in der einen oder ande­ren Form ent­hal­ten sind und somit auch in den Gesamt­um­satz ein­flie­ßen. Hier die Berech­nung, wie man von den Jah­res­wer­ten (Urlaub, Krank­heit, etc.) zu den Stun­den­wer­ten kommt: Bei einer ange­nom­me­nen Arbeits­zeit von 40 Stun­den an 5 Tagen in der Woche sind 40 Std. / 5 Tage = 8 Std. pro Tag zu arbei­ten. Wei­ter­hin ent­spre­chen 30 Tage Urlaub pro Jahr gleich 30 Tage / 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat. Wenn jetzt pro Tag 8 Stun­den zu arbei­ten sind, dann ent­spre­chen 2,5 Tage x 8 Stun­den = 20 Std. pro Monat. Für Krank­heit, Fort­bil­dung etc. gilt die Berech­nung entsprechend.

7. Erlös je Produktivstunde
  • Wie hoch ist der Erlös, der je pro­duk­ti­ver Stunde „auf Tour“ erzielt wird?
  • Umsatz je Monat pro Voll­kraft / Pro­duk­tiv­stun­den der Vollkraft
  • Der Wert aus 5. Umsatz pro Voll­kraft wird noch wei­ter run­ter­ge­bro­chen auf die Pro­duk­tiv­stun­den aus 6. Auch hier kann das Ergeb­nis mit den Kos­ten je Stunde ver­gli­chen wer­den. Der Erlös sollte wie immer höher sein, als die Kos­ten. Eine Unter­su­chung pro Mit­ar­bei­ter­gruppe macht eben­falls Sinn.

8. Kosten pro Produktivstunde
Wel­che Kos­ten ent­ste­hen, um eine Leis­tungs­stunde inkl. Anfahrt zu erbringen?

Bei­spiel­rech­nung
Brut­to­stun­den­lohn inkl. Arbeit­ge­ber­an­teil 28,00 EUR
+ 23% Urlaub, Krank­heit, Fort­bil­dung                                  34,44 EUR
+ 13% Rüst­zeit, Doku­men­ta­tion, Bespre­chung                  38,92 EUR
+ Gemein­kos­ten (pau­schal 15 EUR)                                       53,92 EUR
+ 4% Risi­ko­zu­schlag                                                                  56,07 EUR
+ 5% Gewinn­zu­schlag                                                               58,88 EUR
=Gesamt­stun­den­satz                                                                 58,88 EUR

  • In der Bei­spiel­rech­nung wurde mit 28,00 EUR AG-Brut­to­stun­den­lohn ein Wert gewählt, der im Bereich einer Pfle­ge­fach­kraft liegt. Natür­lich müs­sen für die ande­ren Qua­li­fi­ka­tio­nen Pfle­ge­hilfs­kraft mit und ohne min. ein­jäh­rige Aus­bil­dung und Betreu­ungs- / Haus­wirt­schafts­kräfte glei­che Berech­nun­gen ange­stellt werden.
    Der Stun­den­wert kann auch noch auf die Minute her­un­ter­ge­bro­chen wer­den, um schnell die Lukra­ti­vi­tät eines Ein­sat­zes zu prü­fen. 58,88 EUR / 60 Min. = 0,98 EUR pro Min. Der Ein­satz obi­ger Pfle­ge­fach­kraft kos­tet also 0,98 EUR / Min. Bei einem Ein­satz von 25 Minu­ten inkl. Fahr­zeit sollte ent­spre­chend min­des­tens ein Erlös von 25 Min. x 0,98 EUR / Min. = 24,50 EUR gegen­über­ste­hen, um kos­ten­de­ckend zu arbei­ten. Die Über­prü­fung lässt sich auch auf die Tou­ren­pla­nung über­tra­gen. Wenn bei einer vier­stün­di­gen Tour Erlöse von 300 EUR gene­riert wer­den, so beträgt der Roh­ge­winn vor Steu­ern = 300 EUR – (4 Std. x 58,88 EUR/Std.) = 64,48 EUR.
    Divi­diert man den durch­schnitt­li­chen Erlös je Pro­duk­tiv­stunde durch die Kos­ten je Pro­duk­tiv­stunde, so ist das Ergeb­nis grö­ßer 1, wenn man wirt­schaft­lich arbeitet.

9. Personalkostenquote
  • Wie hoch ist der Anteil der Per­so­nal­kos­ten an den Gesamtkosten?
  • Summe aller Per­so­nal­kos­ten (Arbeit­ge­ber­brutto) x 100 / Summe aller Kosten
  • Die Per­so­nal­kos­ten machen klas­si­scher­weise den größ­ten Anteil bei einem Pfle­ge­dienst aus. Wie anfangs bereits erwähnt sind hier Werte um die 80% — 85% der Stan­dard. Sollte der Wert unter 70% fal­len, sind die ande­ren Kos­ten­be­rei­che kri­tisch zu prü­fen. Denn in dem Fall wären andere Kos­ten­be­rei­che über­durch­schnitt­lich hoch repräsentiert.
    Ana­log der Per­so­nal­kos­ten­quote las­sen sich auch die jewei­lige Quote für die wei­te­ren Kos­ten­be­rei­che ermit­teln. Grob ver­ein­facht könnte die Kos­ten­struk­tur eines pri­va­ten Pfle­ge­diens­tes in etwa wie folgt aussehen:
    Per­so­nal 80%
    Fuhr­park 10%
    Miete 3%
    Tele­fon / Inter­net 1%
    Ver­si­che­run­gen / Bei­träge 1%

10. Krankheitsquote
  • Ver­hält­nis zwi­schen Krank­zei­ten und ver­trag­lich ver­ein­bar­ter Arbeitszeit
  • Krank­heits­tage x 100 / Sollarbeitszeit
    Beispielrechnung:
    Soll­ar­beits­zeit Tage pro Jahr                                                      230 Tage
    (5 Tage/Woche x 52 Wochen/Jahr) – 30 Tage Urlaub
    Krank­heits­tage pro Jahr                                                                 21 Tage
    = Krank­heits­quote (21 x 100 / 230)                                               9,13 %
  • Sicher­lich macht hier die Betrach­tung über einen län­ge­ren Zeit­raum wie zum Bei­spiel ein Jahr Sinn. Krank­heits­wel­len wie eine Grippe kön­nen bei kur­zen Beobachtungs­spannen zu star­ken Schwan­kun­gen im Ergeb­nis führen.
    Wenn man zu den Krank­heits­ta­gen wei­tere „unpro­duk­tive Tage“, wie Fort­bil­dun­gen und sons­tige Frei­stel­lun­gen addiert, erhält man die Ausfallquote.

11. Patientenzahl
  • Wie viele Kun­den wer­den vom Pfle­ge­dienst versorgt?
  • Mög­li­che Unter­schei­dung in SGB V, XI, XI, mit/ohne Pri­vat­leis­tun­gen, mit/ohne §37.3 Beratungskunden
  • Pati­en­ten­zah­len über die Zeit gese­hen geben einen ein­fa­chen und schnel­len Hin­weis, ob der Pfle­ge­dienst wächst, sta­gniert oder schrumpft.

12. Erfolgsquote von Beratungsbesuchen
  • Wie hoch ist der Anteil an § 37.3 Bera­tungs­ge­sprä­chen, die in einer Ver­sor­gung enden?
  • erfolg­rei­che Gesprä­che x 100 / ins­ge­samt durch­ge­führte Gespräche
  • Natür­lich führt nicht jedes Gespräch zu einem Abschluss. Den­noch gilt in der Regel, je höher die Quote, desto mehr Abschlüsse, desto bes­ser. In Zei­ten von Per­so­nal­man­gel darf natür­lich nicht über die mög­li­chen Kapa­zi­tä­ten hin­aus abge­schlos­sen wer­den. Und der getä­tigte Abschluss sagt noch nichts über die Ren­ta­bi­li­tät des Auf­trags aus. Auch diese Fak­to­ren sind im Blick zu behal­ten. Den­noch soll­ten Quo­ten unter 10% nicht tole­riert werden.

13. Herkunft der Kunden
  • Wer sind meine Top-Zuweiser?
  • Es reicht eine tabel­la­ri­sche Übersicht

Her­kunft Anzahl der Kunden%
Kli­nik 1ar%
Kli­nik 2bs%
Arzt 1ct%
Kran­ken­kassedu%
Home­pageev%
Tele­fon­buchfw%
Lauf­kund­schaftgx%
Wei­ter­emp­feh­lunghy%
GesamtSumme100%
  • Ihre Top-Zuwei­ser soll­ten sie natür­lich beson­ders gut behan­deln. Ande­rer­seits soll­ten Sie auch breit genug auf­ge­stellt sein und sich nicht zu stark von einem Zuwei­ser abhän­gig machen. Falls die­ser ein­mal weg­bre­chen sollte, sind die Aus­fälle nur schwer zu kompensieren.

14. Kundenzufriedenheit
  • Wie ist das Aus­maß der Kundenzufriedenheit?
  • Kun­den­ab­frage, bei dem die Kun­den nach Schul­no­ten oder einem ver­gleich­ba­ren Punkt­sys­tem Bewer­tun­gen abge­ben kön­nen. Um den Mit­tel­wert zu bil­den, addie­ren Sie alle Ein­zel­no­ten und tei­len durch die Zahl der abge­ge­be­nen Bewertungen.
  • Auf alle Fälle sollte die Durch­schnitts­note bes­ser als eine 2,0 sein. Berück­sich­ti­gen Sie bei den Fra­gen die Inter­es­sen der Kun­den, also zum Bei­spiel Ver­sor­gung, Pünkt­lich­keit und wie­der­keh­ren­des Per­so­nal. Beach­ten Sie, dass die Noten sub­jek­tive Emp­fin­dun­gen wider­spie­geln. Auch wenn Sie regel­mä­ßig fünf Minu­ten vor der ver­ein­bar­ten Zeit vor Ort sind, kann der Kunde das emp­fin­den haben, dass Sie unpünkt­lich sind, weil Sie ein­mal zu spät waren. Las­sen Sie zusätz­lich Platz für Frei­text, um mög­li­che Beschwer­den recht­zei­tig zu erken­nen und ein­grei­fen zu können.

Diese Auf­lis­tung von Kenn­zif­fern ist nicht abschlie­ßend. Natür­lich sind gibt es noch viele wei­tere Kenn­zah­len. Die alle ein­zeln vor­zu­stel­len wür­den jedoch den Rah­men spren­gen. Wenn Sie für Ihren Pfle­ge­dienst ein Kenn­zif­fern­sys­tem ein­rich­ten, rich­ten Sie es indi­vi­du­ell nach Ihren Bedürf­nis­sen ein. Wel­che Kenn­zif­fern sind für Sie sinn­voll und hel­fen Ihnen weiter?

Wäh­len Sie in bei Ihrem Kenn­zif­fern­sys­tem einen ganz­heit­li­chen Ansatz, mit dem Wis­sen, dass Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung einer Kenn­zif­fer immer auch in Wech­sel­wir­kung mit ande­ren Berei­chen ste­hen und sich gegen­sei­tig beein­flus­sen. Betrach­ten Sie eine Kenn­zahl nie alleine, son­dern ach­ten Sie auch auf die Zusammenhänge.

Wenn Sie einen neuen Mit­ar­bei­ten­den ein­stel­len, erhö­hen sich zunächst offen­sicht­lich die Per­so­nal­kos­ten. Sie dür­fen dabei aber den Umsatz nicht aus dem Blick ver­lie­ren. Der sollte durch die neue Arbeits­kraft nicht nur stei­gen, son­dern sich so weit ent­wi­ckeln, dass die Kos­ten durch die Neu­ein­stel­lung min­des­tens amor­ti­siert wer­den. Ansons­ten machen Sie trotz Umsatz­stei­ge­rung Ver­lust! Durch die zusätz­li­che Kraft ste­hen wei­tere Arbeits­stun­den zur Ver­fü­gung, die ver­plant und ein­ge­setzt wer­den müs­sen. Wei­tere Ergeb­nisse kön­nen sein, dass die Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit steigt, da die Arbeits­be­las­tung für den ein­zel­nen abnimmt. Nimmt die Arbeits­be­las­tung ab, sinkt wahr­schein­lich die Krank­heits­quote. Je weni­ger Krank­heits­tage es gibt, desto gerin­ger sind die Kos­ten pro Pro­duk­tiv­stunde. Neue Mit­ar­bei­ter brin­gen in der Regel neue Impulse mit, so dass zusätz­li­ches Inno­va­ti­ons­po­ten­tial ent­steht. Sie sehen, dass eine ein­zelne Ent­schei­dung Aus­wir­kun­gen auf alle mög­li­chen Berei­che besitzt. Wobei man­che Aus­wir­kun­gen ggf. erst mit ver­spä­te­ter Wir­kung ein­tre­ten können.


Mit dem Digi­tale-Ver­sor­gungs-und-Pflege-Moder­ni­sie­rungs-Gesetz (DVPMG) hat der Gesetz­ge­ber das Fun­da­ment für die Anbin­dung von Pfle­ge­ein­rich­tun­gen an die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) gelegt. Dem­nach sind alle Leis­tungs­er­brin­ger der Pfle­ge­bran­che ab dem 01.01.2024 zu einem Anschluss an die TI verpflichtet.

Telematikinfrastruktur einfach erklärt

Die TI wird häu­fig als “Daten­au­to­bahn des Gesund­heits­we­sens” bezeich­net, da sie einen schnel­le­ren und siche­ren Aus­tausch von medi­zi­ni­schen Infor­ma­tio­nen zwi­schen den betei­lig­ten Akteu­ren im Gesund­heits­we­sen ermög­licht. Alle Gesund­heits­da­ten, die für die Behand­lung von Pati­en­ten benö­tigt wer­den, sol­len in Zukunft, im digi­ta­len Gesund­heits­netz, jeder­zeit schnell ver­füg­bar sein. Die neue Struk­tur sorgt für eine gebün­delte Dokumentation
der Ver­sor­gungs­ab­läufe und ersetzt lang­fris­tig sämt­li­che Papier­pro­zesse im Gesund­heits­we­sen. Pfle­ge­ein­rich­tun­gen kön­nen durch den Anschluss an die TI von einer siche­ren Kom­mu­ni­ka­tion mit ande­ren Leis­tungs­er­brin­gern pro­fi­tie­ren und Anwen­dun­gen wie bei­spiels­weise die elek­tro­ni­sche Ver­ord­nung (eVO), den elek­tro­ni­schen Medi­ka­ti­ons­plan (eMP), die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­akte (ePA) und auch das Not­fall­da­ten­ma­nage­ment (NFDM) nutzen.

Anbindung an die TI

Die Gesamt­ver­ant­wor­tung für den Auf­bau, den Betrieb und die Wei­ter­ent­wick­lung der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur liegt bei der gema­tik, der natio­na­len Agen­tur für digi­tale Medi­zin. Sie sorgt für die Sicher­heit, Leis­tungs­fä­hig­keit und die Nut­zer­freund­lich­keit der digi­ta­len Platt­form und setzt ver­bind­li­che Stan­dards für alle Anwen­dun­gen inner­halb der TI.

Benötigte Komponenten für den TI-Anschluss

Pfle­ge­ein­rich­tun­gen benö­ti­gen für eine erfolg­rei­che Anbin­dung an die TI, neben einem Inter­net­an­schluss und einer Pfle­ge­soft­ware, ver­schie­dene Hard- und Soft­ware­kom­po­nen­ten, wel­che von der gema­tik für den Ein­satz in der TI zuge­las­sen sein müssen.
Ein Kon­nek­tor mit einem siche­ren VPN-Zugang und ein E‑He­alth-Kar­ten­ter­mi­nal bil­den die tech­ni­sche Grund­lage. Ein Pra­xis­aus­weis (SMC‑B) und ein per­so­nen­be­zo­ge­ner elek­tro­ni­scher Heil­be­rufs­aus­weis (eHBA) wer­den zudem für die Anmel­dung und Regis­trie­rung benötigt.

Kon­nek­tor:

Der TI-Kon­nek­tor ist das Kern­stück für die Anbin­dung einer Pfle­ge­ein­rich­tung an die TI und eine Hard­ware­kom­po­nente, wel­che IT-Sys­teme, wie die Pra­xis­soft­ware eines Leis­tungs­er­brin­gers (via Inter­net mit siche­rer VPN-Ver­bin­dung) mit der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur verbindet. 

Kar­ten­ter­mi­nal:

Das eHe­alth-Kar­ten­ter­mi­nal (eHKT) ist ein Kar­ten­le­se­ge­rät. Von der
gema­tik zuge­las­sen erkennt und liest es, die in der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur ein­ge­setz­ten Smart­cards, den Heil­be­rufs­aus­weis, die Insti­tu­ti­ons­karte sowie die Kran­ken­ver­si­che­rungs­karte des Patienten. 

Elek­tro­ni­scher Heilberufeausweis:

Der elek­tro­ni­sche Heil­be­rufs­aus­weis (eHBA) dient als
Zugang zu wesent­li­chen TI-Anwen­dun­gen, ist eine per­so­nen­be­zo­gene Chip­karte und weist den Inha­ber als zugriffs­be­rech­tigt aus. Neben der Iden­ti­fi­ka­tion als Pfle­ge­kraft dient die­ser der Ver­schlüs­se­lung und Ent­schlüs­se­lung von Nach­rich­ten. Der eHBA wird über das elektronische
Gesund­heits­be­ru­fe­re­gis­ter für Pfle­ge­fach­be­rufe ver­ge­ben und schafft zudem die Grund­lage für die qua­li­fi­zierte elek­tro­ni­sche Signa­tur (QES), die rechts­si­chere digi­tale Unter­schrift. Ent­schei­dend bei der Bean­tra­gung des Aus­wei­ses ist vor allem die Über­prü­fung der Berufs­er­laub­nis sowie die sichere Iden­ti­fi­zie­rung des Antragstellers. 

Insti­tu­ti­ons­aus­weis: 

Der elek­tro­ni­sche Insti­tu­ti­ons­aus­weis für Pfle­ge­ein­rich­tun­gen (SMC‑B)
steht für Secu­rity Module Card Typ B. Mit dem Aus­weis authen­ti­fi­zie­ren sich betei­ligte Insti­tu­tio­nen im Gesund­heits­we­sen als medi­zi­ni­sche Ein­rich­tung gegen­über den Diens­ten der TI und kön­nen diese nutzen. 
TI-Zugang beantragen

Die AS AG sorgt gemein­sam mit curenect® für eine rei­bungs­lose Anbin­dung Ihres Pfle­ge­be­trie­bes an die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur. Mit unse­rem Part­ner set­zen wir auf die beste Tech­no­lo­gie auf dem Markt, gepaart mit einem direk­ten Kon­takt zur gema­tik. Sie erhal­ten nicht nur Zugriff auf alle der­zeit ver­füg­ba­ren Fach­dienste der Pfle­ge­bran­che, son­dern auch einen jeder­zeit erreich­ba­ren First-Level-Sup­port inkl. regel­mä­ßi­ger War­tung­s­up­dates inner­halb der Telematikinfrastruktur.

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Kon­tak­tie­ren Sie uns gerne jeder­zeit tele­fo­nisch unter:
📞 0421 303 83 149 oder per E‑Mail unter: ✉ telematik@as-bremen.de

Wir sind TI-Ready und beglei­ten Sie auf dem Weg zu einer erfolg­rei­chen Anbin­dung an die Telematikinfrastruktur.


Nicht erst seit der Corona-Pan­de­mie sind Dienst­rä­der en vogue. Schon seit vie­len Jah­ren erlebt die Fahr­rad­in­dus­trie einen regel­rech­ten Boom. Die Pfle­ge­bran­che hin­ge­gen ist auf Fach­kräf­te­su­che und muss das bestehende Per­so­nal lang­fris­tig an sich bin­den. Hinzu kom­men ver­än­derte Anfor­de­run­gen an die Mobi­li­tät – beson­ders im urba­nen Raum. Das Dienst­fahr­rad-Lea­sing der Volks­wa­gen Lea­sing GmbH in Koope­ra­tion mit Bike Mobi­lity Ser­vices GmbH kann hier eine echte Alter­na­tive sein. 

Wäh­rend der Dienst­wa­gen als Moti­va­ti­ons­in­stru­ment für viele Unter­neh­men fest eta­bliert ist, ist das Dienst­fahr­rad­lea­sing eine recht neue Erschei­nung, die sich aber immer grö­ße­rer Beliebt­heit erfreut. Denn für immer mehr Mit­ar­bei­ter kommt auch das Fahr­rad als Alter­na­tive oder als Ergän­zung zum Auto als täg­li­ches Fort­be­we­gungs­mit­tel in Betracht. „Unsere Kun­den haben uns immer wie­der auf das Dienst­fahr­rad­lea­sing ange­spro­chen. Da wir alle Ser­vices rund um Mobi­li­tät aus einer Hand anbie­ten möch­ten, haben wir uns dann dafür ent­schie­den, gemein­sam mit unse­ren Koope­ra­ti­ons­part­nern ein ent­spre­chen­des Pro­dukt zu ent­wi­ckeln“, sagt Yvonne Röder, Lei­te­rin Ver­trieb Son­der­ziel­grup­pen & Auto­ver­mie­ter der Volks­wa­gen Lea­sing GmbH. Auch für ambu­lante Pfle­ge­dienste kann das Fahr­rad­lea­sing eine gute Alter­na­tive sein. Denn da immer mehr Pfle­ge­dienste unter Fach­kräf­te­man­gel lei­den, hilft das Dienst­fahr­rad-Lea­sing das Pfle­ge­per­so­nal lang­fris­tig an sich zu bin­den oder neues Per­so­nal zu erschlie­ßen. Gleich­zei­tig hal­ten sich die Mit­ar­bei­ter sowohl in der Frei­zeit als auch wäh­rend der Arbeit fit.

Das Prinzip: Umwandlung des Bruttogehalts

Beim Dienst­fahr­rad-Lea­sing von Volks­wa­gen Lea­sing in Koope­ra­tion mit Bike Mobi­lity Ser­vices kön­nen Mit­ar­bei­ter von Unter­neh­men durch die Umwand­lung eines Teils ihres Brut­to­ge­halts ihr Dienst­fahr­rad mit Preis­vor­tei­len im Ver­gleich zum Kauf von bis zu 40 Pro­zent fah­ren – und das bei über­schau­ba­ren monat­li­chen Raten. Auch zusätz­li­che Ser­vices wie der Rundum-Schutz (u.a. Scha­den­schutz gegen Dieb­stahl, Mobi­li­täts­ga­ran­tie, UVV- und Instand­hal­tungs­pa­ket) las­sen sich hin­zu­bu­chen. Mehr als 3.000 Fahr­rad­händ­ler ste­hen in Deutsch­land für das Lea­sing­mo­dell zur Ver­fü­gung. Das Ange­bot gilt für alle vom Händ­ler geführ­ten Mar­ken­rä­der ab 499 Euro und bis 15.000 Euro. Die Fahr­rä­der müs­sen nicht aus­schließ­lich für den Arbeits­weg genutzt, son­dern kön­nen auch im All­tag, wäh­rend des Urlaubs oder beim Sport gefah­ren wer­den. Die Ent­fer­nungs­pau­schale zum Arbeits­platz darf gel­tend gemacht wer­den. Posi­tiv für den Arbeit­ge­ber: Sollte ein Arbeit­neh­mer mit geleas­tem Fahr­rad aus dem Unter­neh­men aus­schei­den oder die Pro­be­zeit nicht über­ste­hen, kann das Fahr­rad kos­ten­los zurück­ge­ge­ben werden.

Koorperationspartner Movelo

Als Ergän­zung zum Dienst­fahr­rad-Lea­sing, das sich an den ein­zel­nen Mit­ar­bei­ter rich­tet, ver­än­dern auch viele Unter­neh­men ihre Pool­fuhr­parks, um eine effi­zi­en­tere Aus­las­tung zu gewähr­leis­ten. Dabei kom­men auch immer mehr Fahr­rä­der zum Ein­satz. Diese wer­den ent­we­der für die Kurz­stre­cken­mo­bi­li­tät zwi­schen zwei Stand­or­ten genutzt, oder um Kun­den­ter­mine wahr­zu­neh­men. Beson­ders für Unter­neh­men und Pfle­ge­dienste im urba­nen Raum kann das Fahr­rad hier eine echte Zeit- und Kos­ten­er­spar­nis sein. Aus die­sem Grund arbei­ten die Volks­wa­gen Finan­cial Ser­vices AG mit dem Anbie­ter Movelo zusam­men. Die Movelo Fahr­rad-Lang­zeit­miete ab sechs Mona­ten beinhal­tet alle Ser­vice­leis­tun­gen inklu­sive einer Voll­kas­ko­ver­si­che­rung. Zur Ver­fü­gung ste­hen klas­si­sche E‑Bikes bis hin zu Las­ten­fahr­rä­dern. Auch die pri­vate Nut­zung für Mit­ar­bei­ter im Sinne eines Bike-Sha­rings ist zu hun­dert Pro­zent steu­er­frei. Movelo lie­fert auf Wunsch auch alle Pro­dukte im indi­vi­du­el­len Cor­po­rate Design. So wird die Bike-Pool­flotte Aus­hän­ge­schild des Unter­neh­mens. Das Ver­triebs­team der Volks­wa­gen Lea­sing GmbH steht bera­tend zur Seite und unter­stützt ihre Kun­den gerne bei der Abwicklung.

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Bei Fragen wenden Sie sich gerne an folgende Ansprechpartner der Volkswagen Leasing GmbH:

Jea­nette Hümme 

Key Account Mana­ge­rin für Pflegedienste

Tele­fon   +49 531 212‑4802

Mobil       +49 172 1990026

jeanette.huemme@vwfs.com

Valen­tino Salonna 

Key Account Mana­ger für

Kari­ta­tive Einrichtungen

Tele­fon   +49 531 212‑4963

Mobil      +49–162-2319468

valentino.salonna@vwfs.com