Recht

Impfpflicht – auch eine Frage des Datenschutzes

Impfpflicht gegen COVID-19 in den meisten medizinischen und sozialen Einrichtungen

Ab dem 16.03.2022 gilt für die Beschäftigten in den meisten medizinischen und sozialen Einrichtungen eine Impfpflicht gegen COVID-19. Rechtsgrundlage für diese Impfpflicht ist § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Danach müssen die Mitarbeitenden einen Nachweis über die abgeschlossene Impfung oder einen Genesenennachweis vorlegen.