Recht
Impfpflicht – auch eine Frage des Datenschutzes
Impfpflicht gegen COVID-19 in den meisten medizinischen und sozialen Einrichtungen
Ab dem 16.03.2022 gilt für die Beschäftigten in den meisten medizinischen und sozialen Einrichtungen eine Impfpflicht gegen COVID-19. Rechtsgrundlage für diese Impfpflicht ist § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Danach müssen die Mitarbeitenden einen Nachweis über die abgeschlossene Impfung oder einen Genesenennachweis vorlegen.
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