Pflege / Recht

Herausgabepflicht von Behandlungsunterlagen an die Krankenkasse nach dem Tod des Versicherten

Wissen Sie, wann Sie verpflichtet sind Patientendaten herauszugeben?

Zum Hintergrund: Das Landgericht Kassel hatte sich im März 2022 mit dem Fall eines Herausgabeanspruches von Behandlungsunterlagen einer Krankenkasse gegen ein Krankenhaus beschäftigt, bei dem der Verdacht eines Behandlungsfehlers bestand. Die Klägerin (Krankenkasse) verlangte die Herausgabe von allen Behandlungsunterlagen um selbst bzw. durch den Medizinischen Dienst prüfen zu lassen, ob ein Behandlungs- oder Pflegefehler durch das beklagte Krankenhaus vorlag. Das beklagte Krankenhaus weigerte sich die Unterlagen herauszugeben unter anderem mit der Begründung, dass eine Schweigepflicht- entbindungserklärung durch die Erben des verstorbenen Versicherten nicht vorliegen würde.