Pflege

Vorstellung: BGF-Koordinierungsstelle Sachsen

Die Gesundheit in Unternehmen zu fördern ist der Auftrag: Die BGF Koordinierungsstellen unterstützen Sie hierbei

Um die Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern, hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenversicherungen die Möglichkeit gegeben, Unternehmen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung zu beraten und zu unterstützen (§ 20b Abs. 3 SGB V). Um Betrieben die Kontaktaufnahme und Beratung so einfach wie möglich zu machen, haben die Krankenkassen hierfür in einer gemeinsamen Initiative die BGF-Koordinierungsstelle geschaffen. Sie bündelt alle gesetzlichen Kassenarten (Betriebskrankenkassen, Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Innungskrankenkassen, die KNAPPSCHAFT und die Landwirtschaftliche Krankenkasse) in einem Angebot. So muss das Unternehmen nicht selbst nach einer Krankenkasse suchen – das übernimmt die BGF-Koordinierungsstelle für den Betrieb! Des Weiteren unterstützt sie bei der überbetrieblichen Vernetzung.